ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Partnerbedingungen

1. Einleitung

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Whistleblower-Software-System (nachfolgend das „System“), das der Anbieter seinem Partner zur Verfügung stellt (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“), sei es für die eigene Nutzung des Systems durch den Partner oder für die Nutzung des Systems durch die Kunden des Partners (die „Kunden“).
1.2
Der Vertrag besteht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, jeder Auftragsbestätigung sowie allen Anlagen, die zwischen dem Anbieter und dem Partner vereinbart wurden. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bedingungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

2. Über das System und die Nutzung des Moduls

2.1
Das System ermöglicht es einem Hinweisgeber, Missstände innerhalb des Unternehmens zu melden. Das System kann dem Kunden vom Partner zur Verfügung gestellt werden, indem dieser ein Verwaltungsmodul (nachfolgend das „Modul“) verwendet, das ihm vom Anbieter bereitgestellt wird.
2.2
Der Anbieter räumt dem Partner hiermit das Recht ein, das Modul auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Das Nutzungsrecht am Modul berechtigt den Partner, seinen Kunden ein Nutzungsrecht am System einzuräumen.
2.3
Der Partner hat sicherzustellen, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für die Nutzung des Systems durch den Kunden für einen definierten Zeitraum (die „Kunden-AGB“), beigefügt als Anlage 1, vor der Nutzung des Systems akzeptiert. Der Anbieter kann vom Partner auf Anfrage einen entsprechenden Nachweis verlangen. Der Partner räumt seinen Kunden das Nutzungsrecht am System zu Wiederverkäuferkonditionen ein und ist frei in der Festlegung der Preise für die Nutzung des Systems durch seine Kunden.
2.4
Das Nutzungsrecht des Partners am Modul ist nicht-exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Klausel 15.1.
2.5
Der Partner ist berechtigt, das System zur Verwaltung seines eigenen Hinweisgebersystems zu nutzen, sofern die Kunden-AGB akzeptiert wurden.

3. Technische Anforderungen

3.1
Das Modul ist online verfügbar, und der Zugriff darauf kann über die meisten gängigen Browser erfolgen.

4. Einschränkung der Nutzung durch den Partner

4.1
Alle im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich gestattet, ist es dem Partner daher nicht gestattet, sein Nutzungsrecht am Modul – einschließlich des Rechts, Zugang zum System zu gewähren – ganz oder teilweise zu vertreiben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, weiterzuverkaufen oder zu übertragen. Zur Klarstellung: Dem Partner ist es gestattet, das Nutzungsrecht am System an Kunden weiterzuverkaufen und zu übertragen.
4.2
Der Partner und der Anbieter verpflichten sich, jederzeit mit der gebotenen Sorgfalt und in rechtmäßiger Weise gegenüber Dritten und Kunden zu handeln, insbesondere durch die Wahrung von Rechten des geistigen Eigentums und sonstigen Rechten Dritter sowie deren Privatsphäre. Sie haben es zu unterlassen, Informationen gesetzeswidrig zu verbreiten, unbefugten Zugang zum Modul oder zum System zu gewähren und vergleichbare Rechte des Partners, des Anbieters und der Kunden zu verletzen.
4.3
Der Partner darf das Modul nur in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen verwenden und darf das Modul oder das System insbesondere nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies versuchen, technische Einschränkungen des Moduls oder Systems umgehen oder gegen Einschränkungen in der Modul- oder Systemdokumentation verstoßen.

5. Änderungen und Aktualisierungen

5.1
Der Anbieter ist berechtigt, den Inhalt oder Umfang des Moduls und/oder des Systems zu ändern. Beabsichtigt der Anbieter wesentliche Änderungen vorzunehmen, die Auswirkungen auf die bestehenden Abläufe und die Nutzung des Systems durch Kunden oder den Partner haben können, wird er darüber so früh wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor deren Umsetzung informieren. Ungeachtet der Regelung in Klausel 15.2 ist der Partner in diesem Fall berechtigt, das Abonnement mit Wirkung zum Ende der einmonatigen Ankündigungsfrist zu kündigen und eine anteilige Erstattung der für die Laufzeit bereits entrichteten Lizenzgebühren zu verlangen. Kündigt ein Kunde, der vom Partner abgerechnet wird, das Abonnement, steht dem Partner eine anteilige Rückerstattung der für diesen Kunden geleisteten Lizenzgebühr für die betreffende Laufzeit zu.
5.2
Der Partner wird ermutigt, Vorschläge und Ideen zur Verbesserung des Systems und/oder des Moduls weiterzuleiten. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, das System zur Berücksichtigung solcher Vorschläge des Partners zu ändern.

6. Preise und Zahlungen

6.1
Der Partner hat die in der Preisliste des Anbieters oder in einem maßgeblichen Vertragsdokument festgelegten Preise für das Modul zu zahlen. Die Preise werden jährlich gemäß den jeweils gültigen Preisen in der Preisliste des Anbieters angepasst. Eine Preisänderung darf jedoch (10) zehn Prozent nicht überschreiten.
6.2
Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen fortlaufend, sobald der Partner neue Kunden hinzufügt, wie im Modul ersichtlich. Die entsprechenden Aktivierungsdaten des jeweiligen Kundenkontos gelten als Beginn der Laufzeit dieses Kunden gemäß Klausel 15.1. Die Parteien vereinbaren, dass die Zahlungen für jeden Kunden jährlich im Voraus zu leisten sind.
6.3
Die Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Anbieters durch den Partner zu leisten. Im Falle verspäteter Zahlung erhebt der Anbieter Zinsen in Höhe von (1,5) eineinhalb Prozent pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum. Die Zinsen werden monatlich auf den ausstehenden Betrag berechnet.
6.4
Der Partner und der Anbieter können im Einzelfall schriftlich abweichende Preisvereinbarungen treffen, die von den Bestimmungen in den Klasueln 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 abweichen.

7. Support

7.1
Die Supportleistungen des Anbieters richten sich nach der Dringlichkeit und Bedeutung der Supportanfrage. Der Schweregrad des jeweiligen Falls bestimmt die Reaktions- und Lösungszeiten des Anbieters, sodass kritische technische Probleme umgehend bearbeitet werden, während allgemeine Supportanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens beantwortet werden – wie nachfolgend beschrieben.
Falls eine Support-Anfrage das Modul oder das System betrifft:
  • Bei Nichtverfügbarkeit wird der Anbieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von 1 Stunde nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb von 8 Stunden zu lösen
  • Liegt ein funktionaler Fehler vor, der die Funktionalität des Moduls oder Systems einschränkt, wird der Anbieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von 1 Stunde nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb von 24 Stunden zu beheben,
  • Liegt ein nicht-funktionaler Fehler vor – also ein Problem, das für den/die Nutzer zwar unbequem ist, jedoch die Nutzungsmöglichkeiten des Moduls oder Systems nicht einschränkt –, wird der Anbieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von 3 Werktagen nach Kontaktaufnahme zu reagieren und die Anfrage innerhalb eines Monats zu beheben.
Bei sonstigen allgemeinen Supportanfragen, z. B. zu Klarstellungen im Hinblick auf Compliance und Sicherheit oder allgemeinen Fragen zur Nutzung des Systems, die nicht unmittelbar telefonisch oder per E-Mail im Rahmen der Zuständigkeit des Anbieters gelöst werden können, wird der Anbieter alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Angelegenheit innerhalb von 10 Werktagen zu klären.

8. Service-Level-Agreement

8.1
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anwendungen und Webseiten einschließlich des Systems und des Moduls bei Bedarf zu Wartungszwecken zu aktualisieren und zu ändern. Diese Updates werden nach bestem Vermögen des Anbieters so durchgeführt, dass sie den Partner oder die Kunden nicht beeinträchtigen. In bestimmten Fällen kann es jedoch notwendig sein, den Zugriff auf Anwendungen oder die Webseite, einschließlich des Moduls oder Systems, während der Aktualisierungen vorübergehend zu sperren. Der Anbieter strebt eine möglichst hohe Betriebsstabilität seiner Anwendung und Webseite, einschließlich des Moduls und des Systems, an. Eine Garantie darüber hinaus wird jedoch nicht übernommen. Der Anbieter verpflichtet sich zu einer Verfügbarkeit von mindestens 99,75 % und sichert diese durch die nachfolgenden Regelungen. Wird die zugesicherte Verfügbarkeit nicht erreicht, gelten die entsprechenden vertraglichen Sanktionen abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten.
Verfügbarkeitsrate Strafen (% der monatlichen Zahlungen)
< 99,75% & > 99% 10 %
< 99% & > 98% 25 %
< 98% & > 95% 50%
< 95% 100 %
Die Verfügbarkeit wird auf Basis der täglichen Verfügbarkeit im Zeitraum von 8:00 bis 12:00 Uhr über einen Kalendermonat hinweg berechnet.

9. Backup

9.1
Der Anbieter erstellt Sicherungskopien der Daten des Partners und/oder der Kunden, soweit sich diese im Besitz des Anbieters befinden. Die Sicherung erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden organisatorischen und technischen Sicherheitsvorkehrungen des Anbieters. Die Sicherungskopien werden für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten aufbewahrt. Sämtliche Kopien der Daten des Partners und/oder der Kunden werden spätestens drei Monate nach Beendigung dieser Vereinbarung gemäß Klausel 15 gelöscht.

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1
Das Nutzungsrecht des Partners am Modul und am System, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist auf die Laufzeit gemäß Klausel 15.1 beschränkt und richtet sich nach Klausel 2. Das Nutzungsrecht der Kunden am System, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß den Kunden-AGB beschränkt. Der Anbieter behält sich sämtliche weiteren Rechte am System und am Modul vor, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, insbesondere Eigentumsrechte und Urheberrechte, vgl. Klausel 14.
10.2
Die Daten des Partners sind Eigentum des Partners, und der Anbieter ist nicht berechtigt, diese Daten ohne Anweisung des Partners zu kopieren oder zu löschen; vgl. jedoch die Klauseln 9 und 16 hinsichtlich Löschung und Sicherungskopien. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl von Fällen, Fallkategorien und Nutzerzahlen im System – für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistungsfähigkeit des Systems zu verbessern.
10.3
Der Partner sichert zu, dass er über die rechtlichen Befugnisse in Bezug auf sämtliche seiner Daten sowie alle vom Partner im Modul und/oder System (je nach Fall) hochgeladenen Materialien verfügt und dass keine dieser Daten Rechte Dritter verletzt.
10.4
Der Anbieter ist berechtigt, das Logo des Partners in Marketing-, Vertriebs-, Finanz- und PR-Materialien sowie in sonstiger Kommunikation ausschließlich zum Zweck der Identifikation des Partners als Partner zu verwenden.

11. Personenbezogene Daten

11.1
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partners und der Kunden. Die Parteien dieser Vereinbarung haben eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Partners und der Kunden regelt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Anbieter im Sinne der Datenschutzgesetze als „Auftragsverarbeiter“ und der Partner als „Verantwortlicher“ hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seines eigenen Hinweisgebersystems gilt. Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Hinweisgebersystemen der Kunden ist der Anbieter ebenfalls als „Auftragsverarbeiter“ tätig.
11.2
Dem Anbieter steht für seine Unterstützung des Partners und dessen Kunden gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung keine Vergütung zu.
11.3
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten, die er vom Partner erhält, gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie der Vertraulichkeitsklausel in Klausel 12 vertraulich behandelt werden.

12. Vertraulichkeit

12.1
Soweit gesetzlich zulässig, können die Parteien im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“) austauschen. Jede Partei wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine Weitergabe der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an Dritte zu verhindern, wobei die Verpflichtung zur Vertraulichkeit für die empfangende Partei nicht für Informationen gilt, die:
  1. sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der offenlegenden Partei befindet;
  2. bereits öffentlich bekannt ist oder später ohne Verschulden der offenlegenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs wird;
  3. von einem Dritten erhalten wurde, der gegenüber den Parteien keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt;
  4. von der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurde; oder
  5. aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben offengelegt werden muss.
12.2
Für den Fall, dass Informationen gemäß dem Gesetz offengelegt werden müssen oder soweit dies gesetzlich zulässig ist, hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, um dieser die Möglichkeit zu geben, etwaige Ausschluss- oder Ausnahmerechte nach geltendem Recht oder geltenden Vorschriften geltend zu machen.
12.3
Zur Klarstellung: Sämtliche vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit Aktivitäten, die durch oder im System verarbeitet werden, sind dauerhaft vertraulich zu behandeln und gemäß der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu verwalten.

13. Rechte Dritter

13.1
Alle Rechte an geistigem Eigentum am System und am Modul, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, liegen ausschließlich beim Anbieter, seinen Lizenzgebern oder seinen Zulieferern.
13.2
Der Anbieter stellt den Partner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das Modul oder das System Rechte Dritter verletzt. Wird der Partner im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems und/oder des Moduls mit entsprechenden Ansprüchen konfrontiert, so hat er den Anbieter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Anspruchs zu informieren und die vollständige Abwicklung, einschließlich etwaiger diesbezüglicher Vereinbarungen, dem Anbieter zu überlassen. Die damit verbundenen Kosten trägt der Anbieter.
13.3
Der Partner verpflichtet sich, den Anbieter bei der Verteidigung gegen etwaige Ansprüche sowie bei damit verbundenen Vergleichsverhandlungen zu unterstützen, indem er dem Anbieter die erforderlichen Informationen bereitstellt und jede notwendige Mitwirkung leistet. Dem Partner steht in diesem Zusammenhang ein Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsverfolgungskosten zu. Im Falle eines Anspruchs wegen Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, entweder dem Kunden und/oder dem Partner das Recht zur weiteren Nutzung des Moduls oder Systems (je nach Fall) zu verschaffen, die Rechtsverletzung durch Änderung oder Ersatz des Systems und/oder Moduls durch andere Software, Webseiten, Datenbestände, Designs, Dokumentationen usw. mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität zu beseitigen oder das Nutzungsrecht des Partners am Modul mit sofortiger Wirkung zu beenden und dem Partner die bereits gezahlte Abonnementgebühr unter Abzug eines angemessenen Betrags für die bisherige Nutzung zu erstatten. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche des Partners auf Entschädigung wegen der Verletzung von Rechten Dritter.

14. Haftung

14.1
Die Haftung der Parteien im Rahmen dieser Vertragsvereinbarung ist auf direkte Schäden beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Minderung des Firmenwerts (Goodwill) sowie Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
14.2
Die Haftung der Parteien ist darüber hinaus auf einen Betrag in Höhe der vom Partner im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten jährlichen Zahlungen an den Anbieter begrenzt. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, wenn der Partner den Schaden dem Anbieter so früh wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des Schadens, schriftlich anzeigt.
14.3
Das „inter partes"-Verhältnis zwischen dem Partner und seinen Kunden im Zusammenhang mit dem vom Partner eingerichteten Hinweisgebersystem ist für den Anbieter ohne Relevanz.
14.4
Die in dieser Klausel 14 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
14.5
Die in den Klauseln 14.1 bis 14.4 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für (i) Ansprüche aus den Regelungen in Klausel 13 (Rechte Dritter), Klausel 12 (Vertraulichkeit) und Klausel 11 (Personenbezogene Daten), einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sowie (ii) Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz einer der Parteien verursacht wurden.

15. Laufzeit und Beendigung

15.1
Die Abonnementlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend die „Laufzeit“) und beginnt mit dem Datum der Aktivierung des Kundenkontos im Modul. Die Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern sie nicht vorab von entweder dem Partner oder dem Anbieter gemäß Klausel 15.2 gekündigt wird.
15.2
Der Partner kann sein Abonnement sowie das Nutzungsrecht am Modul mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gemäß Klausel 15.1 kündigen. Der Anbieter kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Partners am Modul mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Jede Partei ist zudem berechtigt, diese Vereinbarung zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in wesentlicher Weise verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von höchstens 30 Tagen behoben wird. Zahlungsverzug gilt als wesentliche Pflichtverletzung. Verstößt eine Partei gegen die Rechte und Pflichten gemäß Klausel 4 dieser Vereinbarung oder gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Entgelten im Rahmen dieser Vereinbarung, ist die jeweils andere Partei berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Anbieter ist in einem solchen Fall auch berechtigt, den Zugang zum Modul und zum System auszusetzen. Dies gilt ebenfalls, wenn der Partner sein Nutzungsrecht in unbefugter oder rechtswidriger Weise ausübt, insbesondere im Hinblick auf die Gewährung des Zugangs zum System. Wird die zugesicherte Verfügbarkeit gemäß Klausel 8.1 über drei aufeinanderfolgende Monate nicht erfüllt, ist der Partner berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen insgesamt oder – sofern relevant – bezogen auf einzelne Kunden zu verlangen. Es wird klargestellt, dass Ausfallzeiten nur dann vorliegen, wenn das System oder das Modul für alle Nutzer nicht zugänglich ist und die Ursache nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Mit Verweis auf Klausel 5.1 ist der Partner berechtigt, diese Vereinbarung insgesamt oder bezogen auf einzelne Kunden mit Wirkung zum Ablauf der dort genannten Kündigungsfrist zu kündigen und eine anteilige Rückerstattung der im Rahmen dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen insgesamt oder – sofern relevant – bezogen auf einzelne Kunden zu verlangen, wenn nach Einschätzung des Partners oder des Kunden die vorgenommenen Änderungen am Inhalt oder Umfang des Moduls und/oder des Systems nicht dem beabsichtigten Nutzungszweck entsprechen.

16. Ablaufzeit

16.1
Der Partner und/oder die Kunden haben bei Beendigung dieser Vereinbarung bzw. der Laufzeit eines Kunden Anspruch darauf, ihre Daten in einem zugänglichen Medienformat zu erhalten. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die Daten des Partners bzw. der Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf dieser Vereinbarung oder der jeweiligen Kundenlaufzeit, wie im Modul dokumentiert, zu löschen. Für die nach Vertragsende erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der Löschung der Daten steht dem Anbieter keine Vergütung zu.
16.2
Das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners am Modul hat keinen Einfluss auf das Nutzungsrecht der Kunden des Partners am System; dieses bleibt vorbehaltlich der Bedingungen des Abonnementvertrags zwischen dem Kunden des Partners und dem Anbieter weiterhin bestehen. Etwaige Vereinbarungen, wonach der Kunde über den Partner abgerechnet wird, enden jedoch mit Ablaufdatum, und künftige Rechnungen werden direkt vom Anbieter an die Kunden gestellt.

17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

17.1
Die Vertragsvereinbarung unterliegt dänischem Recht.
17.2
Jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich solcher über das Bestehen, die Gültigkeit oder die Beendigung derselben, unterliegen der Zuständigkeit der dänischen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
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