AGB – Partnerbedingungen

1. Einführung

1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Whistleblower-Softwaresystem (nachfolgend das „System“), das der Anbieter seinem Partner (die „Geschäftsbedingungen“) für die eigene Nutzung des Systems durch den Partner oder die Nutzung des Systems für die Kunden des Partners (die „Kunden“) bereitstellt.
1.2
Der Vertrag besteht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Auftragsbestätigung sowie deren Anhängen, wie sie zwischen Anbieter und Partner vereinbart wurden. Im Falle von Abweichungen zwischen der Auftragsbestätigung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung Vorrang.

2. Über das System und die Verwendung des Moduls

2.1
Das System ermöglicht Hinweisgebern, Missstände im Unternehmen zu melden. Das System kann dem Kunden vom Partner über ein vom Anbieter bereitgestelltes Verwaltungsmodul (nachfolgend „Modul“) bereitgestellt werden.
2.2
Der Anbieter gewährt dem Partner hiermit das Recht zur Nutzung des Moduls auf Grundlage dieser Bedingungen. Das Nutzungsrecht an dem Modul berechtigt den Partner, seinen Kunden das Nutzungsrecht an dem System zu gewähren.
2.3
Der Partner stellt sicher, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für die befristete Systemnutzung (die „Kunden-AGB“), die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt sind, vor der Nutzung des Systems akzeptiert. Der Partner kann auf Anfrage aufgefordert werden, dies dem Anbieter zu dokumentieren. Der Partner gewährt seinen Kunden das Nutzungsrecht am System zu Wiederverkäuferbedingungen und kann die Preise für die Systemnutzung seiner Kunden frei festlegen.
2.4
Das Nutzungsrecht des Partners an dem Modul ist nicht exklusiv und auf die Laufzeit beschränkt, vgl. Ziffer 15.1.
2.5
Der Partner ist berechtigt, das System zur Verwaltung seines eigenen Hinweisgebersystems zu verwenden, sofern er die Kunden-AGB akzeptiert.

3. Technische Voraussetzungen

3.1
Das Modul ist online verfügbar und der Zugriff auf das Modul kann über die meisten verfügbaren Browser erfolgen.

4. Nutzungsbeschränkung für den Partner

4.1
Alle im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gewährten Rechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich gestattet, darf der Partner sein Nutzungsrecht am Modul, einschließlich seines Rechts zur Bereitstellung des Systemzugangs, weder ganz noch teilweise, verteilen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, weiterverkaufen oder übertragen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Partner ist berechtigt, das Nutzungsrecht am System an Kunden weiterzuverkaufen und zu übertragen.
4.2
Der Partner und der Anbieter verpflichten sich, gegenüber Dritten und Kunden stets sorgfältig und rechtmäßig zu handeln, insbesondere die geistigen Eigentumsrechte und sonstigen Rechte Dritter sowie die Privatsphäre Dritter zu respektieren, keine Informationen in gesetzeswidriger Weise zu verbreiten, keinen unbefugten Zugriff auf das Modul oder das System zu gewähren und die entsprechenden Rechte des Partners, des Anbieters und der Kunden gleichermaßen zu respektieren.
4.3
Der Partner darf das Modul nur in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen verwenden und darf das Modul oder das System insbesondere nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren oder dies versuchen, technische Einschränkungen des Moduls oder Systems umgehen oder gegen Einschränkungen in der Modul- oder Systemdokumentation verstoßen.

5. Änderungen und Aktualisierungen

5.1
Der Anbieter kann Inhalt oder Umfang des Moduls und/oder des Systems ändern. Sollte der Anbieter wesentliche Änderungen vornehmen, die zu einer Änderung der aktuellen Verfahren und der Nutzung des Systems durch Kunden oder Partner führen können, wird der Anbieter dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch einen (1) Monat vor der Umsetzung der Änderungen, mitteilen. Ungeachtet Klausel 15.2 ist der Partner berechtigt, das Abonnement mit Wirkung zum Ende der einmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen und einen anteiligen Teil der für die Laufzeit gezahlten Lizenzgebühr zu erhalten. Kündigt ein Kunde, dem der Partner eine Rechnung stellt, das Abonnement, hat der Partner Anspruch auf einen anteiligen Teil der für die Laufzeit gezahlten Lizenzgebühr für den betreffenden Kunden.
5.2
Der Partner ist aufgefordert, Vorschläge und Ideen zur Verbesserung des Systems und/oder des Moduls einzusenden. Der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, das System entsprechend den Vorschlägen des Partners zu ändern.

6. Preise und Zahlungen

6.1
Der Partner zahlt für das Modul die vereinbarten Preise gemäß der Preisliste des Anbieters oder einem maßgeblichen Vertragsdokument. Die Preise werden jährlich entsprechend den jeweils gültigen Preisen der Preisliste des Anbieters angepasst. Die Preisanpassung darf jedoch maximal 10 Prozent betragen.
6.2
Die Zahlung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt fortlaufend, sobald der Partner neue Kunden hinzufügt, wie im Modul angegeben. Maßgebliche Termine für die tatsächliche Aktivierung eines Kontos für den einzelnen Kunden sind der Beginn der Laufzeit dieses Kunden gemäß Klausel 15.1. Die Parteien vereinbaren, dass Zahlungen für jeden Kunden jährlich im Voraus zu leisten sind.
6.3
Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt durch den Partner zu leisten. Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 1,5 (eineinhalb) Prozent pro Monat ab Fälligkeit. Die Verzugszinsen werden monatlich auf den ausstehenden Betrag berechnet.
6.4
Der Partner und der Dienstanbieter können im Einzelfall schriftlich besondere Preisbedingungen vereinbaren, die von den in den Abschnitten 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 festgelegten Bedingungen abweichen.

7. Unterstützung

7.1
Die Supportleistungen des Anbieters richten sich nach der Dringlichkeit und Bedeutung der Supportanfrage. Die Reaktions- und Lösungszeiten des Anbieters richten sich nach der Schwere des Problems. So wird sichergestellt, dass kritische technische Probleme zeitnah behoben werden, während allgemeine Supportanfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens bearbeitet werden.
Wenn eine Supportanfrage auf dem Modul oder System basiert:
  • Wenn der Anbieter nicht erreichbar ist, wird er sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb einer Stunde nach der Kontaktaufnahme zu antworten und die Anfrage innerhalb von acht Stunden zu lösen.
  • einen Funktionsfehler aufweist, der die Funktionalität des Moduls oder Systems einschränkt, wird der Anbieter sich nach besten Kräften bemühen, innerhalb von 1 Stunde nach der Kontaktaufnahme zu antworten und die Anfrage innerhalb von 24 Stunden zu lösen,
  • einen nicht funktionalen Fehler aufweist, der für den/die Benutzer unbequem ist, aber die Möglichkeiten des Moduls oder Systems nicht einschränkt, wird der Anbieter sein Bestes tun, um innerhalb von 3 Werktagen nach der Kontaktaufnahme zu antworten und die Anfrage innerhalb eines Monats zu lösen.
Bei anderen, allgemeineren Supportanfragen, beispielsweise zur Klarstellung der Konformität und Sicherheit oder bei allgemeinen Fragen zur Nutzung des Systems, die nicht sofort telefonisch oder per E-Mail gelöst werden können, da dies in der Verantwortung des Anbieters liegt, wird der Anbieter sein Bestes tun, um die Angelegenheit innerhalb von 10 Arbeitstagen zu lösen.

8. Service-Level-Agreement

8.1
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anwendungen und Websites, einschließlich des Systems und des Moduls, nach Bedarf zu Wartungszwecken zu aktualisieren und zu ändern. Der Anbieter führt diese Aktualisierungen nach bestem Wissen und Gewissen durch, sodass sie weder für den Partner noch für die Kunden zu Unannehmlichkeiten führen. In manchen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, den Zugriff auf Anwendungen und unsere Website, einschließlich des Moduls oder Systems, während laufender Aktualisierungen zu sperren. Der Anbieter strebt die höchstmögliche Betriebsstabilität seiner Anwendung und der Website, einschließlich des Moduls oder Systems, an, kann dies jedoch über Folgendes hinaus nicht garantieren. Der Anbieter verpflichtet sich, eine Verfügbarkeit von mindestens 99,75 % aufrechtzuerhalten und garantiert dies mit den folgenden Vertragsstrafen, die gelten, wenn der Anbieter die Verfügbarkeit nicht innerhalb der verschiedenen Schwellenwerte einhält.
Verfügbarkeitsrate Strafen (% der monatlichen Zahlungen)
< 99,75% & > 99% 10 %
< 99% & > 98% 25 %
< 98% & > 95% 50%
< 95% 100 %
Die Verfügbarkeit wird anhand der täglichen Verfügbarkeit zwischen 8.00 und 12.00 Uhr in einem bestimmten Kalendermonat berechnet.

9. Sicherung

9.1
Der Anbieter erstellt Sicherungskopien der in seinem Besitz befindlichen Daten des Partners und/oder der Kunden. Die Sicherungskopie wird mit der gebotenen Sorgfalt und entsprechend der bestehenden organisatorischen und technischen Sicherheit des Anbieters aufbewahrt. Der Anbieter bewahrt die Sicherungskopie mindestens drei Monate lang auf. Alle Kopien der Daten des Partners und/oder der Kunden werden spätestens drei Monate nach Beendigung dieses Vertrags gelöscht (siehe Ziffer 15).

10. Geistige Eigentumsrechte

10.1
Das Nutzungsrecht des Partners an dem Modul und dem System, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß Ziffer 2 auf die Laufzeit beschränkt (vgl. Ziffer 15.1). Das Nutzungsrecht des Kunden an dem System, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, ist gemäß den Kunden-AGB beschränkt. Der Anbieter behält sich alle weiteren Rechte an dem System und dem Modul, einschließlich der darin enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, vor, einschließlich Eigentums- und Urheberrechten (vgl. Ziffer 14).
10.2
Die Daten des Partners sind dessen Eigentum. Der Anbieter darf die Daten des Partners nicht ohne dessen Anweisung kopieren oder löschen (siehe jedoch Ziffern 9 und 16 zu Löschung und Sicherung). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, anonymisierte Daten, insbesondere Fallzahl, Fallkategorien und Nutzerzahl des Systems, für statistische oder Forschungszwecke zu verwenden, um die Leistung des Systems zu verbessern.
10.3
Der Partner erklärt, dass er die gesetzlichen Rechte an allen seinen Daten und allen vom Partner auf das Modul und/oder das System hochgeladenen Materialien besitzt (je nach Sachlage) und dass keine Partnerdaten die Rechte Dritter verletzen.
10.4
Der Anbieter hat das Recht, das Logo des Partners in Marketing-, Verkaufs-, Finanz- und PR-Materialien sowie anderen Mitteilungen ausschließlich zu dem Zweck zu verwenden, den Partner als Partner zu identifizieren.

11. personenbezogene Daten

11.1
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Partners und des Kunden. Die Vertragsparteien haben eine Datenverarbeitungsvereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Auftrag des Partners und des Kunden geschlossen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass der Anbieter der „Auftragsverarbeiter“ und der Partner der „Verantwortliche“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seines eigenen Hinweisgebersystems sowie der „Auftragsverarbeiter“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems seiner Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze ist.
11.2
Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Zahlungen für seine Unterstützung des Partners und seiner Kunden gemäß der Datenverarbeitungsvereinbarung.
11.3
Der Anbieter hat sicherzustellen, dass sämtliche vom Partner erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung und der in Ziffer 12 festgelegten Vertraulichkeit geheim gehalten werden.

12. Vertraulichkeit

12.1
Soweit gesetzlich zulässig, können die Parteien im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung vorgesehenen Arbeiten von Zeit zu Zeit vertrauliche Informationen („Vertrauliche Informationen“) aneinander weitergeben. Jede Partei wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Partei an Dritte zu verhindern. Die Verpflichtung der offenlegenden Partei gilt jedoch nicht für Informationen, die:
  1. sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der offenlegenden Partei befinden;
  2. ohne Verschulden der offenlegenden Partei Teil der Öffentlichkeit ist oder später wird;
  3. von einem Dritten empfangen werden, der gegenüber den Parteien keine Geheimhaltungsverpflichtungen hat;
  4. unabhängig von der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder
  5. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften offengelegt werden muss.
12.2
Für den Fall, dass Informationen gemäß Unterabschnitt oder im gesetzlich zulässigen Umfang offengelegt werden müssen, benachrichtigt die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei, um dieser Partei die Möglichkeit zu geben, alle ihr gemäß den geltenden Gesetzen oder Vorschriften zustehenden Ausschlüsse oder Ausnahmen geltend zu machen.
12.3
Zur Vermeidung von Missverständnissen sei darauf hingewiesen, dass sämtliche vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit Aktivitäten, die vom oder im System abgewickelt werden, zeitlich unbegrenzt vertraulich behandelt und gemäß der zwischen den Parteien geschlossenen Datenverarbeitungsvereinbarung verwaltet werden müssen.

13. Rechte Dritter

13.1
Alle geistigen Eigentumsrechte an dem System und dem Modul, einschließlich der im System und dem Modul enthaltenen Dokumente, Bilder, Tools, Videos und Anleitungen, liegen ausschließlich beim Anbieter, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten.
13.2
Der Anbieter stellt den Partner von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass das Modul oder das System Rechte Dritter verletzt. Sollte der Partner im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Systems und/oder des Moduls in Anspruch genommen werden, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt der Ansprüche zu informieren und die Abwicklung der Ansprüche, einschließlich aller diesbezüglichen Vereinbarungen, vollständig dem Anbieter auf dessen Kosten zu überlassen.
13.3
Der Partner wird den Anbieter bei der Verteidigung und allen damit verbundenen Vergleichsverhandlungen unterstützen, indem er dem Anbieter die erforderlichen Informationen und die für die Verteidigung oder den Vergleich erforderliche Unterstützung zur Verfügung stellt. Der Partner hat in diesem Zusammenhang Anspruch auf Erstattung der Rechtskosten. Im Falle einer Verletzungsforderung ist der Anbieter berechtigt, entweder den Kunden und/oder dem Partner das Recht zur weiteren Nutzung des Moduls bzw. des Systems zu verschaffen, die Verletzung durch Änderung oder Ersatz des Systems und/oder des Moduls durch andere Software, Websites, Dateien, Designs, Dokumentationen usw., die im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das strittige Material aufweisen, zu beenden oder das Nutzungsrecht des Partners an dem Modul mit sofortiger Wirkung zu kündigen und dem Partner die gezahlte Abonnementgebühr abzüglich eines angemessenen Betrags für den Wert der Nutzung des Moduls durch den Partner zu erstatten. Weitere Schadensersatzansprüche des Partners wegen der Verletzung von Rechten Dritter sind ausgeschlossen.

14. Haftung

14.1
Die Haftung der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist auf die direkten Verluste der Parteien beschränkt. Die Haftung der Parteien für indirekte Verluste, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Geschäftswert und Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechung ist ausgeschlossen.
14.2
Die Haftung der Parteien ist zudem auf einen Betrag begrenzt, der den jährlichen Zahlungen entspricht, die der Partner im Rahmen dieser Vereinbarung an den Anbieter leistet. Um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der Partner den Schaden dem Anbieter stets so schnell wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Eintritt des Schadens, schriftlich melden.
14.3
Die „inter partes“-Beziehung zwischen dem Partner und seinen Kunden in Bezug auf das vom Partner eingerichtete Whistleblower-Programm ist für den Anbieter nicht von Belang.
14.4
Die Haftungsbeschränkungen des Anbieters in dieser Klausel 14 gelten im größtmöglichen, nach geltendem Recht zulässigen Umfang.
14.5
Die oben unter Ziffer 14.1-14.4 dargelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Hinblick auf (i) Ansprüche, die sich aus den Bestimmungen in Ziffer 13 (Rechte Dritter), 12 (Vertraulichkeit) und 11 (Personenbezogene Daten), einschließlich der Datenverarbeitungsvereinbarung, ergeben, oder (ii) Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer der Parteien verursacht wurden.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1
Die Abonnementlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate (nachfolgend „Laufzeit“), gerechnet ab dem Datum der Aktivierung des Kundenkontos im Modul. Die Laufzeit verlängert sich automatisch alle zwölf (12) Monate um jeweils eine neue Laufzeit, sofern sie nicht vom Partner oder Anbieter gemäß Ziffer 15.2 vorzeitig gekündigt wird.
15.2
Der Partner kann sein Abonnement und sein Nutzungsrecht für das Modul mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen (siehe Ziffer 15.1). Der Anbieter kann das Abonnement und das Nutzungsrecht des Partners für das Modul mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Partei ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verletzt, es sei denn, die andere Partei hat diesen erheblichen Verstoß innerhalb von höchstens 30 Tagen behoben. Nichtzahlung gilt als erheblicher Verstoß. Kommt eine Partei dieser Vereinbarung ihren Rechten und Pflichten aus Ziffer 4 dieser Vereinbarung sowie ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren nicht nach, ist die andere Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt, einschließlich der Sperrung des Zugangs zum Modul und zum System. Der Anbieter ist ferner berechtigt, wenn der Partner seine Rechte zur Bereitstellung des Zugangs zum System unbefugt oder rechtswidrig nutzt. Bei Ausfall der Betriebszeit (siehe Ziffer 15.1) Klausel 8.1, drei aufeinanderfolgende Monate nicht erfüllt wird, ist der Partner berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und einen anteiligen Anteil der gemäß dieser Vereinbarung insgesamt oder gegebenenfalls für einzelne Kunden geleisteten Zahlungen zu erhalten. Es wird klargestellt, dass als Ausfallzeit nur Fälle gelten, in denen das System oder das Modul für alle Benutzer des Systems oder des Moduls aufgrund von Umständen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, nicht zugänglich sind. Bezugnehmend auf Klausel 5.1 ist der Partner berechtigt, diese Vereinbarung insgesamt oder für einzelne Kunden mit Wirkung zum Ende der in Klausel 5.1 genannten Kündigungsfrist zu kündigen und einen anteiligen Anteil der gemäß dieser Vereinbarung insgesamt oder gegebenenfalls für einzelne Kunden geleisteten Zahlungen zu erhalten, falls die nach Ermessen des Partners oder des Kunden vorgenommenen Änderungen an Inhalt oder Umfang des Moduls und/oder des Systems nicht für die beabsichtigte Verwendung des Moduls oder des Systems geeignet sind.

16. Ablauf

16.1
Der Partner und/oder die Kunden haben nach Ablauf dieser Vereinbarung oder der Kundenlaufzeit Anspruch auf Erhalt ihrer Daten auf einem zugänglichen Datenträger. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, die Daten des Partners oder der Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, spätestens drei (3) Monate nach Ablauf dieser Vereinbarung oder der Kundenlaufzeit gemäß dem Modul zu löschen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen im Zusammenhang mit der Datenlöschung nach Ablauf.
16.2
Das Erlöschen des Nutzungsrechts des Partners am Modul hat keinen Einfluss auf das Nutzungsrecht des Kunden des Partners am System. Dieses bleibt gemäß den im Abonnementvertrag zwischen dem Kunden des Partners und dem Anbieter festgelegten Bedingungen bestehen. Vereinbarungen zur Rechnungsstellung an den Kunden durch den Partner erlöschen jedoch mit Ablaufdatum. Zukünftige Rechnungen werden direkt vom Anbieter an die Kunden versandt.

17. Geltendes Recht und Streitigkeiten

17.1
Der Vertrag unterliegt dänischem Recht.
17.2
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über dessen Bestehen, Gültigkeit oder Beendigung, werden von dänischen Gerichten beigelegt. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.
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